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Hanf

Hanf ist die deutsche Bezeichnung für Cannabis. Der wichtigste der psychoaktiven Inhaltsstoffe von Hanfprodukten ist Tetrahydrocannabinol (THC). Hasch wirkt je nach Stimmungslage beruhigend, schmerzlindernd, kann die Wahrnehmung steigern aber auch zu Apathie und Desinteresse führen. Seine Giftigkeit ist sehr gering. Eine Gefahr kann aber durch verzögerte Reaktionen, beispielsweise im Straßenverkehr auftreten. Hasch unterliegt den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 ist aber bei Besitz geringer Mengen, die nur für den Eigenbedarf bestimmt sind, von einer Strafverfolgung abzusehen. Cannabis lässt sich in drei verschiedene Grundarten einteilen: Cannabis indica, Cannabis sativa und Cannabis ruderalis.

Allgemeines

getrocknete Teile der Hanfpflanze

getrocknete Teile der Hanfpflanze

Cannabis ist eine einjährige Pflanze die normalerweise in drei verschiedene Grundsorten einzuteilen ist: Cannabis Indica, Cannabis Sativa und Cannabis Ruderalis. Cannabis Indica (=aus Indien stammend) zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • geringere Größe (1-2m)
  • dunkelgrüne, breite Blätter
  • trägt mehr Blätter als Blüten
  • die psychoaktivste Sorte
  • die häufigste für den Rauschkonsum verwendete Sorte

Cannabis Sativa gilt als die heimische Cannabispflanze und ist wie folgt gekennzeichnet:

  • relativ groß (2-5m)
  • schmale, hellgrüne Blätter
  • weniger psychoaktiv
  • deren Fasern werden bevorzugt zur Textilgewinnung verwendet

Und die dritte Sorte ist wie folgt gekennzeichnet:

  • stammt aus Osteuropa (Russland)
  • ist kaum rauschspendend
  • spielt bei uns nahezu keine Rolle

Die oben genannten Cannabispflanzen besitzen letztendlich sehr ähnliche genetische Eigenschaften und haben sich nur in Abhängigkeit vom Standort verschieden entwickelt, so z.B. bezüglich ihrem THC-Gehalt und der Art und Größe ihrer Fasern. Den speziell gezüchteten Cannabis-Fasertyp, der nur sehr wenig rauscherzeugende Substanzen enthält, pflanzten bereits unsere Vorfahren u.a. zur Herstellung von Seilen an. Heutzutage werden zahlreiche, teilweise sehr beliebte Textilien aus diesem Grundstoff hergestellt.

Die Inhaltsstoffe des Cannabis-Drogentyps werden als Cannabinoide bezeichnet. Nur in den weiblichen Pflanzen kommen die psychoaktiven Stoffe vor.

Cannabis ist weltweit die am meisten konsumierte illegale Droge. Ihr Anteil am illegalen Drogenmarkt beträgt schätzungsweise 50 %. Nach Angaben der Vereinten Nationen konsumieren über 400 Millionen Menschen regelmäßig berauschende Hanfprodukte. In Deutschland gibt es ca. 3 - 4 Millionen Cannabiskonsumenten. In der Bundesrepublik Deutschland hat sich der Konsum (regelmäßig und gelegentlich) von Cannabisprodukten bei den 18-24-jährigen von 1998 bis zum Jahr 2002 von 24 % auf 38 % erhöht.

Anwendungsformen

Gehalt, Aussehen und Inhaltsstoffe unterscheiden sich je nach Herkunftsland.

Name Herkunft Verpackung/Bemerkungen
Grüner Türke Hochland der Türkei Nordafrika, Kolumbien in Klarsichtfolien, Farbe: grünlich-grau
Roter Libanese Libanon-Gebirge in flachgepressten Leinenbeuteln, Farbe: rötlichbraun, Harzgehalt doppelt so hoch wie beim Grünen Türken
Schwarzer Afghane, Schimmel-Afghane, dunkelbrauner Pakistani Indien, Pakistan, Afghanistan nicht festgelegt, Farbe: schwarz (schwarz-braun) Harzgehalt viermal so hoch wie beim Grünen Türken, Farbe: grau-schwarz-braun durch toxikologischen Schimmelpilz

Hasch/Haschisch

Haschisch ist das Harz der Cannabispflanze, es ist eine feste, klebrige, harzige Masse mit typischem Geruch. Durch Erhitzen wird das Hasch flexibler und kann mit den Fingern "zerbröselt" werden.

Marihuana

Marihuana wird aus den Blüten und Blättern der Cannabispflanze gewonnen. Es ist relativ trocken und hat ähnliche Eigenschaften wie "Gras", oft wird es auch synonym mit dem Begriff Gras verwendet.

Gras

Gras besteht aus den weiblichen Blütenständen, bei Freilandsorten ist es oft mit Samen durchsetzt. Die Wirkung von Gras ist zum Teil bei den hochgezüchteten holländischen Sorten wesentlich stärker als die von Haschisch. Amerikanische Sorten hingegen wirken dagegen oft leichter. Viele verwenden die Begriffe Gras und Marihuana synonym, da beide Begriffe in der Praxis mehr oder weniger das Selbe meinen.

Cannabisprodukte können in einer Wasserpfeife oder wie Tabak geraucht, gegessen, als Aufguss getrunken oder als Kuchen, Plätzchen u.ä. verbacken werden.

Szenenamen

Im Folgenden sind eine Reihe von Szenebezeichnungen dargestellt, die aber absolut keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

  1. Bar (fester Marihuana-Block)
  2. Brock
  3. Brown
  4. Dinky sowns (Marihuanazigaretten)
  5. Dope
  6. Gras
  7. Kiff
  8. Pott
  9. Shit
  10. Stuff

Wie wird der Rauschzustand empfunden?

Wer zum ersten Mal Haschisch konsumiert, wird kaum ein angenehmes Gefühl verspüren. Sein Gehirn muss erst lernen, mit dem Stoff umzugehen. Meist tritt eine Pulsbeschleunigung und ein trockener Mund auf.

Hat sich der Körper allerdings daran gewöhnt, mit dem Rausch "umzugehen", können viele unterschiedliche Reaktionen auftreten.

  1. Antriebsverlust oder Ruhelosigkeit
  2. Heißhunger auf Süßes
  3. Heiterkeit, Wortspiele, Wohlbefinden
  4. Intensivierung der Sinneswahrnehmung
  5. Sinnestäuschungen
  6. starker Durst

Die Wirkung setzt beim Rauchen nach etwa 10 bis 20 Minuten ein und hält bis zu drei Stunden an.

Wirkungsweise

Cannabinoide greifen im Kleinhirn an THC-Bindungsstellen, die man vor etwa 20 Jahren entdeckt hat.

Im Körper existiert eine Substanz, die den gleichen Wirkort hat: Anandamid. Der Anandamid-Rezeptor kommt besonders im Kleinhirn, den Basalganglien, der Hirnrinde und dem Hippokampus vor. Dies erklärt die Beeinflussung der Motorik, des Zeitgefühls und der Gedächtnisleistung. Der Hirnstamm, der lebenswichtige Körperfunktionen wie die Atmung steuert, enthält keine bzw. kaum Rezeptoren für THC/Anandamid. Dadurch wird klar, dass THC keinen Einfluss auf lebenserhaltende Grundfunktionen hat.

Anwendungen in der Medizin

THC hat noch viele weitere Wirkungen. Es senkt den Augeninnendruck, steigert den Appetit, lindert Schmerzen und senkt die Blutviskosität. Damit sind THC-haltige Produkte auch als Heilmittel interessant. In den USA ist ein THC-haltiges Medikament zur Appetitsteigerung und gegen Übelkeit bei AIDS-Patienten zugelassen. Dronabinol (Marinol ®) wirkt auch gegen die Schmerzen, bei krebskranken Menschen, wenn auch deutlich geringer als Morphin. Außerdem können Haschischprodukte die Lebensqualität schwerkranker Menschen, vor allem von Krebspatienten, deutlich steigern helfen. Wobei aber vor einer Überschätzung der positiven Wirkungen gewarnt werden muss. Seit dem 1. Februar 1998 ist Dronabinol in Deutschland als Betäubungsmittel verschreibungsfähig.

Symptome und Gefahren

Die Gefahren, vor allem durch einen regelmäßigen Haschischkonsum, wurden sehr lange unterschätzt. Besonders dramatisch sind die Spätfolgen allerdings bei Kindern und Jugendlichen, die regelmäßig Hasch konsumieren. In schweren Fällen ist sogar eine Entwicklung wie bei Heroinabhängigen zu beobachten, bei den Betroffenen steht dann vor allem die Beschaffung immer neuen Stoffs im Vordergrund, das geht dann hin bis zur Beschaffungskriminalität. Erwiesenermaßen können außerdem die folgenden Folgen auftreten:

  • Verzögerung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Angst und Stimmungsschwankungen
  • Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz
  • Halluzinationen
  • psychische Abhängigkeiten mit starken Entzugserscheinungen wie: Depressionen, Angstzuständen, Unruhe oder Schweißausbrüchen
  • Räumliche und zeitliche Desorientierung
  • Verzögerung der neuronalen Reifung mit Störungen im visuellen System
  • Verstärkung der Veranlagung bestehender psychischer Probleme
  • schulischer und beruflicher Leistungsverlust

Eine Überdosierung kann bei empfindlichen Personen oder bei unbeabsichtigter Einnahme, beispielsweise mit haschischhaltigen Keksen, eintreten. Eine direkte Vergiftung durch den Inhaltsstoff THC ist nicht zu erwarten, vielmehr stehen psychische Komplikationen (Erregungszustände etc.) oder Sekundärunfälle durch Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens im Vordergrund. Der Patient fällt durch gerötete Augenbindehäute, starkes Durstgefühl sowie erhöhten Puls und Blutdruck auf. Ein chronischer Konsum hoher Mengen an Cannabis kann bei Männern den Testosteron-Spiegel senken und die Spermienproduktion reduzieren. Die männlichen Fortpflanzungsfähigkeit und sexuelle Potenz sind jedoch nicht beeinträchtigt.

Verglichen mit Alkohol ist die akute Giftigkeit von Cannabisharz und THC relativ niedrig. In experimentellen Studien löste Marihuanarauch jedoch bösartige Veränderungen im Lungengewebe aus. Es schädigt die Alveolen, also die Lungenbläschen, mehr als Tabakrauch allein. Außerdem ist der Anteil an Teerprodukten, die u.a. zum Lungenkrebs führen können, vier bis sechs Mal so hoch wie in den üblichen Zigaretten. Das rührt u.a. daher, dass die in Cannabis enthaltenen Teerprodukte rund 50 % mehr Krebs erregende Substanzen beinhalten als Zigarettentabak. Weiterhin ist das Inhalationsvolumen beim Konsum von Cannabis bis zu vier Mal höher als bei der Inhalation von Zigarettenrauch. Dadurch gelangen, bei gleicher Anzahl, an Inhalationen mehr Kohlenmonoxid und Teerprodukte in die Lunge und damit auch in den Organismus!

Erste Hilfe

Eine Therapie als erste Hilfe ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Lediglich wenn der Konsument die Droge nicht wissentlich benutzt, auf einen Rauschzustand nicht vorbereitet ist und die betroffene Person die Veränderungen ihrer Gemüts- und Bewusstseinslage auch nicht auf diese Droge zurückführt, muss gehandelt werden. Notfälle solcher Art sind denkbar, wenn beispielsweise Haschkekse verzehrt werden, ohne dass Kenntnis über die Beimengung von Hanfprodukten besteht.

Rechtliches

Strafbar sind nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes der Anbau, der Besitz, und zwar auch zum ausschließlichen Eigenverbrauch, der Erwerb, die Abgabe, die Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen Umgangsformen mit Cannabis. Seit Februar 1998 ist jedoch auch der Besitz von Hanfsamen strafbar, wenn diese zum unerlaubten Anbau von (THC-haltigen) Hanfpflanzen bestimmt sind. Sowohl die psychotrope Substanz THC als auch praktisch die gesamte Pflanze sind in der Anlage I des BtMG aufgenommen, d.h. weder verschreibungs- noch verkehrsfähig.

Der Verbrauch bzw. Konsum ist grundsätzlich (!) straffrei, da eine eventuelle eigenverantwortliche gesundheitliche Selbstgefährdung durch Cannabiskonsum durch Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) geschützt ist. Wenn man daher auf einer Party oder wo auch immer Cannabis nur konsumiert, sind keine strafrechtlichen Folgen zu erwarten.

Bei Besitz ausschließlich zum Eigenkonsum kann aber das Gericht (nach § 29 Abs. 5 bzw. §31a Abs. 2 des BtMG) oder bereits die Staatsanwaltschaft (nach § 31a Abs.1) das Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um eine "geringe Menge" handelt. Die vom Bundesverfassungsgericht zugleich eingeforderte einheitliche Regelung der Definition einer "geringen Menge" für alle Bundesländer steht noch aus.

Im so genannten "Cannabisbeschluss" vom 9. März 1994 haben die Karlsruher Verfassungsrichter ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaften bei der Sicherstellung von geringen Cannabismengen ausschließlich zum Eigenkonsum nicht nur von einer Strafverfolgung absehen können, sondern sollen.

Die Schmerzbehandlung mit Cannabinoiden ist seit der 10. BtM - Rechts - Änderungsverordnung auch in Deutschland möglich, da das Delta - 9 - Tetrahydrocannabinol rezeptierfähig wurde. Allerdings muss das Medikament zur Zeit noch aus dem Ausland bezogen werden.



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